Bewirtung bei Veranstaltungen
Werden bei Veranstaltungen, Festen, Kirchweihen, etc. unter anderem alkoholische Getränke gegen Entgelt abgegeben, benötigt man eine Erlaubnis des Ordnungsamtes, die sogenannte Gestattung.
Antragsfrist zwei Wochen:
Die Gestattung muss zwei Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden, da weitere Behörden beteiligt werden müssen. Verspätet eingehende Anträge werden abgelehnt, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nicht mehr durchgeführt werden kann. Ein Ausschank alkoholischer Getränke ist dann nicht mehr möglich. Darüber hinaus fällt bei kurzfristiger Antragsstellung eine erhöhte Gebühr an.
Antragstellung:
Erforderliche Angaben:
- Anlass der Veranstaltung
- Verantwortlicher Betreiber (Name, Vorname, Wohnanschrift, Telefon- und evtl. Fax-Nummer)
- genauer Betriebsort (Straße, Hausnummer, evtl. Lageplan)
- Betriebszeit (Datum, Uhrzeit: Beginn und Ende der Veranstaltung)
- angebotene Speisen und Getränke
- bei Bierzelten: Größe in m²
- Anzahl der vorhandenen Toilettenanlagen. Hinweis: Öffentliche Toiletten können nicht anerkannt werden.
- bei Musikdarbietungen: Darbietungszeit, Verstärkeranlage ja/nein, im Freien oder im Zelt
Telefon: 0911 / 231 - 53 25 oder - 25 26
Bei rechtzeitiger Antragstellung kann das Formular an das Ordnungsamt zurückgefaxt werden (Fax 0911 / 231 - 40 06).
Gebühren:
Die Gebühr für die Erteilung der Gestattung richtet sich nach der Größe und Dauer der Veranstaltung. Sie beträgt mindestens 25,00 € und höchstens 1.750,00 €.
Sollte die Veranstaltung auf einer öffentlichen Fläche, beispielsweise Gehweg oder Straße, durchgeführt werden, muss zuvor eine Erlaubnis des Dienstleistungsbüros Veranstaltungen beim Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg eingeholt werden.
Aus hygienischen und lebensmittelrechtlichen Gründen müssen Trink- und Imbissstände auch bei Festen bestimmte Mindeststandards, beispielsweise Handwascheinrichtungen, Kühlmöglichkeiten, etc., erfüllen.
Informationen bezüglich dieser Anforderungen werden von der Lebensmittelüberwachung des Ordnungsamtes erteilt.
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