Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Personen unter 18 Jahren vor Eintritt ins Berufsleben einer Erstuntersuchung und ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung einer Nachuntersuchung unterziehen. Dadurch soll verhindert werden, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden.

Nähere Informationen dazu finden Sie auch im

Berechtigungsscheine für diese Untersuchungen geben die Schulen aus, von denen die Schüler ins Berufsleben übertreten.

Nachfolgend finden Sie die aktuellen Fassungen, sowie eine Anleitung zum Ausfüllen und Drucken der Formulare.

Bitte achten Sie beim Ausdruck der Formulare auf die richtige Farbe des Papiers (siehe hierzu: Anleitung).

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