Einschulung

Im Rahmen der Schulanmeldung findet an den meisten Grundschulen ein Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit statt. Im Einzelfall beobachten die Lehrkräfte der Grundschule das Vorliegen eines Förderbedarfs, der MSD erfasst anschließend Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Auch ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn nach diesem Zeitraum zu erwarten ist, dass eine Unterrichtung an der Grundschule voraussichtlich erfolgen kann. Bei der Entscheidung über die Zurückstellung kann der MSD einbezogen werden (GrSO § 21 Abs. 4 Satz 1). Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleitung der Grundschule. Auf geeignete vorschulische Fördereinrichtungen ist hinzuweisen. Eine zweite Zurückstellung ist nur mit einem sonderpädagogischen Gutachten möglich.

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