Federmäppchen mit bunten Stiften

Schulen in Nürnberg

Schuletat Lernmittelfreiheit

Lernmittelfreiheit - rechtliche Grundlagen

Die Lernmittelfreiheit ist geregelt in
- Art. 3 Abs. 2 Satz 2, Art. 21, Art. 22 BaySchFG,
- §§ 2 Abs. 2, 13a, 13b AVBaySchFG und in der
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Vorschriften des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes über die Lernmittelfreiheit vom 1. September 2009 (KWMBl. S. 301) sowie die
- Zulassungsverordnung (ZLV) vom 17. November 2008 (GVBl. S. 902, BayRS 2230-3-1-1-K)
in der jeweils geltenden Fassung.

zugelassene Lernmittel

Aus dem Etat für Lernmittelfreiheit können Sie Schulbücher und digitale Lernmittel kaufen, welche der Freistaat als lernmittelfrei deklariert hat.

Eine gem. Lehrplan Plus nach "analog" und "digital" zweigeteilte Übersicht zugelassener Lernmittel für Ihre Schulart in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie auf der unten verlinkten Unterseite des bayerischen Kultusministeriums.

Die Schulen des zweiten Bildungswegs wählen bitte für das Fach Latein noch die Übersicht des alten Lehrplans, solange diese gültig ist.

Schuletat Lernmittelfreiheit - Bemessung und Zuteilung

Die Kosten für die lernmittelfreien Lernmittel teilen sich der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg als kommunaler Träger des schulischen Sachaufwands.
Der Freistaat Bayern trägt in jedem Schuljahr mit
- 12,00 Euro je Grundschüler incl. Grundschulstufe (SFZ) und
- 30,00 Euro je Schüler in weiterführenden Schulen incl. Mittelschulstufe (SFZ) bei.

Die Stadt ergänzt diese staatliche Zuweisung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und unter dem Vorbehalt von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen mit dem Gesamtziel:
- 20,00 Euro je Grundschüler incl. Grundschulstufe (SFZ) und
- 45,00 Euro je Schüler in weiterführenden Schulen incl. Mittelschulstufe (SFZ).
Grundlage der Zuteilung ist die jeweilige sog. "Oktoberstatistik".

Die Etatzuteilung an die Schulen erfolgt mit Haushaltsgenehmigung durch die Regierung von Mittelfranken für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember. Planmäßig erfolgt die Etatzuteilung damit zum 31. März eines jeden Jahres, soweit nicht rechtliche, haushalterische oder andere Gründe diesem entgegenstehen.

Die entsprechende Ermächtigung nehemn wir auf der Leistungskostenstelle Ihrer Schule und dem Sachkonto
a) 62400010 für die
- Grundschulen (Produkt 211100)
- Mittelschulen ohne MS BBS (Produkt 212100)
- SFZ (Produkt 221100) bzw.

b) 62400000 für die
- staatlichen Realschulen (Produkt 215100)
- städtischen Realschulen (Produkt 215200)
- staatlichen Gymnasien (Produkt 217100)
- städtischen Gymnasien (Produkt 217200) und
- städtischen Schulzentren incl. MS BBS (Produkt 218100) vor.

Etatbewirtschaftung

Jede Schule deckt ihren eigenen Bedarf durch enstsprechende Bestellung.
Es bietet sich an, die
a) Bestellungen für Lehrmittel und nicht lernmittelfreie Bücher einerseits (=> Halbtags-, Ganztags-, KeiM-Etat) und
b) Bestellungen aus dem Etat für Lernmittelfreiheit andererseits
getrennt voneinander durchzuführen, damit hier keine Mischrechnungen entstehen.

Aus vergaberechtlichen Gründen bitten wir Sie, die Buchhandlung Ihrer Wahl regelmäßig zu wechseln.

Die Schulen erhalten von der Stadt Nürnberg den Etat als dezentrale zweckgebundene Mittelzuteilung.
Damit ist die Voraussetzung für den Generalpreisnachlaß in Höhe von 12% nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BuchPrG (Buchpreisbindungsgesetz) gegeben.

Weisen Sie bei der Bestellung bitte die Schulbuchhändler darauf hin und kontrollieren Sie die Rechnung bitte entsprechend, bzw. beanstanden Sie fehlerhafte Rechnungen.

Sollten die Rechnungen korrekt sein, leiten Sie uns diese bitte mit den entsprechenden Buchungsvermerken weiter.

Diese Buchungsvermerke sind
- sachlich richtig
- rechnerisch richtig
- Schulstempel mit Datum und Unterschrift der Schulleitung
- Zusatzkontierung wie folgt:
a) bei Grund-, Mittel- und Förderschulen: Wenn Schulbücher (analog), dann "404-400", wenn digital: "404-401"
b) bei Realschulen, Gymnasien und Schulzentren: Wenn Schulbücher (analog), dann "403-400", wenn digital: "403-401".

Jahresabschluß

Alle unverbrauchten staatlichen Mittel sind in das Folgejahr übertragbar.
Da die Schulbindung der Etatsreste inzwischen aufgehoben wurde, deckt die Stadt Nürnberg im Rahmen der Haushaltskonsoliderung zunächst die Ausgaben anderer Schulen im Etat für Lernmittelfreiheit aus diesen unverbrauchten Mitteln.

Sollten danach noch weitere unverbrauchte staatliche Mittel verbleiben, werden diese jeder betreffenden Schule gemäß ihrem Anteil an den Gesamtmitteln zur Verfügung gestellt.

In der Regel geschieht dies nach Beschluß des Ältestenrats / Finanzausschusses im Herbst des Folgejahres.

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