Bebauungsplanverfahren

Für die Aufstellung von Bauleitplänen besteht ebenso wenig ein Rechtsanspruch, wie auf bestimmte Inhalte eines solchen Plans. Wird ein Bauleitplan aufgestellt, durchläuft er ein bundeseinheitlich geregeltes Verfahren, in dem die Bürgerinnen und Bürger in der Regel zweimal Gelegenheit haben Ihre Anregungen vorzubringen. Die Stadt hat diese Stellungnahmen unter Berücksichtigung der Belange des Allgemeinwohls untereinander und gegeneinander gerecht zu bewerten. Dieses Prüfverfahren nennt man Abwägung. Das Ergebnis der Abwägung wird den Bürgerinnen und Bürgern nach dem Inkrafttreten des Bauleitplans mitgeteilt.

Bauleitplanverfahren

Im Einzelnen:

Initiative

Ein Bebauungsplanverfahren wird durch die Stadt Nürnberg eingeleitet. Oft geht die Initiative dazu von einem Vorhabenträger aus. Vor der Schaffung von neuem Baurecht zugunsten von Investoren fordert die Stadt eine schriftliche Kostenübernahme- und Kooperationserklärung (Grundzustimmungserklärung) zu einem städtebaulichen Vertrag.

Beginn des Verfahrens, Einleitungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Behörden

Der Stadtplanungsausschuss (Stadtrat) beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans, die anschließend im Amtsblatt bekannt gemacht wird.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt wird, werden frühzeitig zur Äußerung aufgefordert. Ihre Aufgabe ist es, zur Planung fachlich Stellung zu nehmen und die Stadt bei der Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrads der Umweltprüfung zu beraten.

Ausarbeitung eines Vorentwurfs

Anfangs wird ein diskussionsfähiger Rahmenplan mit einem ersten Entwurf eines Umweltberichts ausgearbeitet und gegebenenfalls werden Planungsalternativen, die sich aus städtebaulichen Überlegungen ergeben, untersucht. Dazu sind Planungsgrundlagen zu ermitteln, Bestandsaufnahmen und -analysen durchzuführen sowie entsprechende Planungsziele darzulegen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit muss über die Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie über sich wesentlich unterscheidende Lösungen unterrichtet werden. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Neben dem Aushang im Stadtplanungsamt (und zukünftig der Darstellung im Internet) kann die Beteiligung auch in Form einer Informationsveranstaltung, Bürgerwerkstatt oder eines Workshops organisiert werden. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können auch zeitgleich durchgeführt werden.

Ausarbeitung eines Entwurfs

Während dieser Phase werden anhand der gewonnenen Erkenntnisse aus der frühzeitigen Beteiligung und ggf. aus Untersuchungen die Planungsinhalte konkretisiert. Die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit Umweltbericht werden verfasst. Häufig sind auch Gutachten zu Lärmprognosen und Artenschutz erforderlich, deren Ergebnisse den Planungsprozess beeinflussen.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf wird vom Stadtplanungsausschuss (Stadtrat) gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

Öffentliche Auslegung und erneute Behördenbeteiligung

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung müssen mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt der Stadt Nürnberg bekannt gemacht werden. Die Bebauungsplan-Entwürfe liegen zusammen mit der Begründung mit Umweltbericht sowie den weiteren umweltfachlichen Stellungnahmen in der Planauflage des Stadtplanungsamts zur Einsicht aus. Neben der Auslage im Stadtplanungsamt sollen die Unterlagen zukünftig auch im Internet einsehbar sein. Innerhalb eines Monats können schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung benachrichtigt. Es wird ihnen Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme gegeben.

Abwägung

Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden geprüft. Alle von der Bauleitplanung betroffenen Belange, die mehr als geringfügig, schutzwürdig und erkennbar sind, werden in den Prozess der Abwägung öffentlicher und privater Belange einbezogen. Löst deren Berücksichtigung in der Planung wesentliche Änderungen am Planentwurf aus, so ist eine erneute Auslegung und Beteiligung der Behörden erforderlich. Dabei können jedoch die Dauer der Offenlage angemessen verkürzt und Stellungnahmen ausschließlich zu den Änderungen zugelassen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem das Beteiligungsverfahren auf die von der Änderung Betroffenen eingeschränkt werden.

Satzungsbeschluss und Mitteilung des Abwägungsergebnisses

Der Bebauungsplan wird nun in seiner endgültigen Fassung unter Hinweis auf die Begründung mit Umweltbericht vom Stadtplanungsausschuss (Stadtrat) als Satzung beschlossen. Im Anschluss an den Satzungsbeschluss wird den Einwendern das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt.

Genehmigungsverfahren

Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurden, sind genehmigungs- und anzeigefrei. In Fällen selbständiger, vorgezogener und vorzeitiger Bebauungspläne müssen diese der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorgelegt werden.

Ausfertigung und Inkrafttreten

Mit Unterschrift des Oberbürgermeisters wird der Bebauungsplan ausgefertigt. Er tritt anschließend mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist dem Plan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Der Bebauungsplan liegt nun zur dauerhaften Einsichtnahme in der Planauflage des Stadtplanungsamts aus.

Monitoring

Nach Abschluss des Verfahrens überwacht die Stadt in bestimmten Fällen unter Mitwirkung der Behörden die Umweltauswirkungen der Planung; so könnten bei unvorhergesehenen Folgen Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. Der Ablauf des künftigen Monitorings wird bereits im Umweltbericht festgelegt.

Weitere Bebauungsplan-Verfahren

Abweichungen zum dargestellten Verfahren ergeben sich, wenn der Bebauungsplan als „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ aufgestellt wird. Kennzeichnend ist die Initiative durch einen Vorhabenträger. Zum Bebauungsplan wird ein Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Investor abgeschlossen. Auch ein normales Bebauungsplanverfahren kann mit einem städtebaulichen Vertrag kombiniert werden. Dieser Vertrag regelt Kostenübernahmen durch den Investor und wird parallel zum Bebauungsplan erarbeitet und zum Billigungsbeschluss fertig gestellt.

Daneben regelt das Baugesetzbuch noch das „vereinfachte“ und das „beschleunigte“ Bebauungsplan-Verfahren. Letztere weisen ein gestrafftes Beteiligungsverfahren auf, die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung muss nur einstufig durchgeführt werden. Die Erarbeitung eines Umweltberichts ist nicht nötig, die Umweltbelange fließen in den allgemeinen Teil der Begründung ein, auch die „zusammenfassende Erklärung“ ist entbehrlich.

Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt

Thema Bebauungsplanverfahren


Martin Grünbeck

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