Das öffentliche Baurecht umfasst das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das Stadtplanungsamt ist zusammen mit der Bauordnungsbehörde zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Bauen.
Bei uns im Stadtplanungsamt sind Sie richtig,
... wenn Sie zu einem der folgenden Themen eine Beratung benötigen:
• Art und Maß der baulichen Nutzung (z. B. Höhe Ihres geplanten Gebäudes) • überbaubare Grundstücksfläche (z. B. Lage Ihres Bauvorhabens auf dem Grundstück) • Einfriedungen wie Mauern und Zäune • Nebenanlagen wie Garagen, Gartenhäuser und Terrassenüberdachung
... wenn Sie eine Bescheinigung benötigen oder das Planungsrecht bzw. Sanierungsrecht bestellen wollen:
• Bescheinigung zu Besonderem Städtebaurecht (z.B. Sanierungssatzungen) • Bescheinigung zum Planungsrecht • Auszug aus einem Bebauungsplan • Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Die Bauordnungsbehörde hilft Ihnen weiter bei Fragen zu:
In der planungsrechtlichen Beratung erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Architektinnen und Architekten Informationen zu einem geplanten Bauvorhaben. Rechtliche Grundlage für die Beratung und Begutachtung bilden dabei das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Das Stadtplanungsamt berät telefonisch, per E-Mail (Kontaktformular) und persönlich über das Planungsrecht.
Telefonische Beratung Telefonische Auskünfte sind grundsätzlich kostenfrei.
Montag 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Schriftliche Beratung Schriftliche Beratungen sind grundsätzlich kostenfrei.
Hierzu stehen wahlweise das Kontaktformular, der Postweg oder auch Fax zur Verfügung. Zur Bearbeitung der Beratungsanfrage sind eine genaue Verortung im Stadtgebiet und konkret formulierte Fragen zwingend notwendig. Fügen Sie aussagekräftige Unterlagen (in der Regel Lageplan, vorhandene Baupläne, Skizzen, etc.) bei.
Nutzen Sie bitte vorzugsweise das Kontaktformular mit der Angabe im Betreff "Beratungsanfrage zu Grundstück Flurnummer xy/ Gemarkung xy".
Persönliche Beratung Generell geht der persönlichen Beratung eine schriftliche Beratungsanfrage voraus. Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung zu konkreten Planungen ebenfalls kostenfrei möglich.
Es erfolgt eine interne Klärung, ob eine Terminvereinbarung notwendig ist, oder ob die Angelegenheit per Mail bzw. Telefon geklärt werden kann. Die Termine werden grundsätzlich analog zu den Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit vereinbart und nach Möglichkeit auf maximal 15 Minuten begrenzt.
Bescheinigungen und Bestellungen des Planungsrechts
Das Stadtplanungsamt ist außerdem Auskunfts- und Bescheinigungsstelle bezüglich des gültigen Planungsrechts. Dieses regelt in einzelnen Bebauungsplänen, die für eng begrenzte Teile des Gemeindegebietes gelten, konkret, was und wie gebaut werden darf. Zusätzlich können auch die Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) angefragt und Auszüge daraus bestellt werden.
Planungsrechtliche Auskünfte sind gebührenpflichtig und können per Kontaktformular, Post oder Fax bestellt werden. Bitte teilen Sie uns immer auch Ihre Postadresse für die Rechnungsstellung mit!
Nutzen Sie bitte vorzugsweise das Kontaktformular mit wahlweise folgender Angabe im Betreff: „Bestellung Planungsrecht für das Grundstück Flurnummer xy/ Gemarkung xy" oder „Bestellung FNP-Ausdruck für das Grundstück Flurnummer xy/ Gemarkung xy"
Zum 01.01.2024 wurden beim Stadtplanungsamt im Zuge der Gebührenangleichung für städtische Dienstleistungen die Kosten für planungsrechtliche Auskünfte angepasst. Künftig erhalten Sie bei einer digitalen Beantragung sowohl die Auskunft als auch die Rechnungsstellung per E-Mail.
Die Gebühren für schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen zum Planungsrecht sind hier einsehbar.