Sonderabschreibungen in Sanierungsgebieten

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Nach den §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.
Zur Erlangung einer Steuerbescheinigung müssen diese Maßnahmen mit der Stadt Nürnberg vertraglich vereinbart werden. Die Links zu den notwendigen Formularen sind unten aufgeführt.
Details über die Voraussetzungen zur Antragstellung entnehmen Sie der Broschüre "Sonderabschreibungen in Sanierungsgebieten" und dem "Leitfaden zur Durchführung des Bescheinigungsverfahrens".

Formulare

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