Nach den §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.
Zur Erlangung einer Steuerbescheinigung müssen diese Maßnahmen mit der Stadt Nürnberg vertraglich vereinbart werden. Die Links zu den notwendigen Formularen sind unten aufgeführt.
Details über die Voraussetzungen zur Antragstellung entnehmen Sie der Broschüre "Sonderabschreibungen in Sanierungsgebieten" und dem "Leitfaden zur Durchführung des Bescheinigungsverfahrens".
Achtung
Die Änderung von bisherigem dauerhaften Bestandsmietwohnraum mittels eines geänderten Nutzungskonzeptes zu befristetem und unbefristetem möblierten Wohnen in Form von Boarding, WG-Modelle, Monteurzimmer, „junges Wohnen“ usw. ist nicht bescheinigungsfähig, da es den Sanierungszielen und den steuerlichen Vorgaben zum Erhalt von preiswertem Mietwohnraum widerspricht und zu einer Änderung der sozialen Struktur führt.
Hinweis
Für die Stadterneuerungsgebiete Galgenhof/Steinbühl, St. Leonhard/Schweinau und Gleißhammer/St.Peter/Tullnau können aufgrund der Gebietsabschlüsse leider keine Anträge mehr gestellt werden!