Beschreibung
Wir beraten Eigentümer/Bauträger über erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten in Sanierungsgebieten, schließen Vereinbarungen ab und stellen Bescheinigungen aus.
Alle Stadterneuerungsgebiete mit ihren jeweiligen Kontaktdaten finden Sie unter den weiterführenden Informationen „Stadtplanungsamt - Stadterneuerungsgebiete“.
Die Gebühren ergeben sich aus Art. 1, 2 und 6 des Kostengesetzes in Verbindung mit Tarif Nr. 4.I.1 des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz.
