Wir über uns

Das Stadtplanungsamt ist verantwortlich für die städtebauliche Planung der Stadt Nürnberg, insbesondere für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und von Bebauungsplänen. Zusätzlich wirkt es an der Stadtentwicklungsplanung und den Baugenehmigungsverfahren mit.

Im Einzelnen sind es folgende Aufgaben, die in der Zuständigkeit des Stadt-
planungsamtes bearbeitet werden:

1

Strategische Räumliche Planung, Stadterneuerung und Planungsgrundlagen

1.1

Strategische Räumliche Planung: Erarbeitung von gesamtstädtischen und teilräumlichen Entwicklungskonzepten, Operative Aufgaben der Stadtentwicklung, Betreuung von Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepten (INSEK)

1.2

Stadterneuerung: Klärung von Grundsatzfragen, Vorbereitende Untersuchungen, integrierte räumliche Analysen, Konzepte und Planungen, Konzepte zur Bürgerbeteiligung, Finanz- und Projektplanung, Projektabwicklung und Koordinierung

1.3

Abwicklung von Städtebauförderprogrammen in Abstimmung mit den Zuschussgebern, Vollzug des Besonderen Städtebaurechts nach § 136 ff BauGB, Beratung und Durchführung des Bescheinigungsverfahrens gemäß EStG für erhöhte steuerliche Abschreibungen in Sanierungsgebieten

1.4

Beiträge und Stellungnahmen zur Landes- und Regionalplanung, zu Bauleitplanungen der Nachbargemeinden und zu öffentlich-rechtlichen Planverfahren, die Belange der Stadt Nürnberg betreffen

1.5

Beiträge und Stellungnahmen zu Anfragen des Bayerischen und Deutschen Städtetages, Mitarbeit bei Forschungsvorhaben im Rahmen der Gesamtstadtplanung

1.6

Raumbeobachtung zu stadtplanerisch relevanten Fachthemen (Stadtmonitoring), Erarbeitung und Aufbereitung städtebaulicher Grundlagen und Kennwerte

1.7

Auswertung von Analysen und Erarbeiten von Fachplanungen (Informelle Planung)

1.8

Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einschließlich Landschaftsplan (vorbereitende Bauleitplanung) nach BauGB

1.9

Strukturuntersuchungen und Strukturplanungen

1.10

Standortuntersuchungen und Standortplanungen insbesondere für soziale und kulturelle Infrastruktureinrichtungen, private Einzelprojekte und Sondervorhaben

1.11

Durchführung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen nach §§ 165 - 171 BauGB einschließlich Führung der Geschäftsstelle

1.12

Mobilisierung und Aktivierung von Bauflächenpotentialen, Vorbereitung der Nutzung und Verwertung von Flächenpotentialen, Pflege des entsprechenden Internetportals


2

Verbindliche Bauleitplanung, Stadtteilkonzepte

2.1

Raumbildende Konkretisierung von Strukturplanungen für Teilbereiche des Stadtgebietes

2.2

Erarbeitung von übergeordneten Bebauungskonzepten (Stadtteilplanung), quartiersübergreifende Planungen (Städtebauliche Entwürfe auf Quartiersebene)

2.3

Erarbeitung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitplanung) und sonstigen städtebaulichen Ortssatzungen, sowie Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB

2.4

Bürgerbeteiligung im Rahmen der Planung

2.5

Erstellung, Verhandlung und Abschluss von städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB

2.6

Beratungen städtebaulicher Art zur Stadtteilplanung und zur verbindlichen Bauleitplanung

2.7

Durchführung von Planung und Verfahren nach § 29 BauGB

2.8

Fortschreibung der Grundlagen der verbindlichen Bauleitplanung nach Rechtsprechung


3

Bauberatung, Baukultur

3.1

Erarbeiten von Bebauungsvorschlägen, Quartierskonzepten und städtebaulichen Entwürfen auf Blockebene sowie von Gestaltungsvorschlägen, auch für Stadterneuerungsgebiete und Einzelgrundstücke

3.2

Vorplanung und Entwurf von verkehrsberuhigten Bereichen, Fußgängerzonen und Vorplanung öffentlicher Flächen

3.3

Gestaltungskonzepte und Grundlagen für das gesamte Stadtgebiet für den öffentlichen Raum

3.4

Ausschreibung und Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe

3.5

Bearbeitung und Betreuung des BKB (Baukunstbeirat) der Stadt

3.6

Stellungnahme zu Bauvorlagen, zum Bodenverkehr und zu sonstigen Bau-, Nutzungsangelegenheiten als Gemeinde (Einvernehmen) und sonstiger einschlägiger Vorschriften nach BauGB / BauNVO

3.7

Baurechtliche Beratung (BauGB) im Vorfeld von Bauanträgen und Anfragen; Auskünfte zur Bauleitplanung

3.8

Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Bürgerinformation und Baukultur

3.9

Bereitstellung von Stadt- und Einzelmodellen


4

Durchführung der allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten für Stpl und Vpl


5

Städtebauliche Verträge

5.1

Mitwirkung an Verhandlung und Abschluss von städtebaulichen Verträgen

5.2

Vollzug und erforderlichenfalls Anpassung von städtebaulichen Verträgen

5.3

Ermittlung und Fortschreibung von Grundlagen der städtebaulichen Verträge


6

Zentrale Steuerung

6.1

Bahnflächenkonversion: Leitung der Projektgruppe zur weiteren Entwicklung der frei werdenden Bahnflächen im Stadtgebiet

6.2

Erarbeitung von gesamtstädtischen und teilräumlichen Konzepten

6.3

Technische Koordination zur Baureifmachung von Bauflächen

6.4

Vorbereitung und Abstimmung von Grundsatzentscheidungen zur Baulandmobilisierung

6.5

Strategische Vorkaufsrechte

6.6

Baugebote

Näheres zur Technischen Koordination, Baugebietsentwicklung und gesamtstädtische bzw. teilräumliche Konzepte

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