XPlanung bei der Stadt Nürnberg
Das Stadtplanungsamt hat XPlanGML als verpflichtendes Abgabeformat für Bebauungsplanverfahren eingeführt. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den DWG- und PDF-Formaten auch eine XPlanGML abzugeben ist.
Für Bebauungspläne, die ab dem 01.04.2023 neu eingeleitet werden, muss der Bebauungsplan-Entwurf zur Billigung auch als XPlanGML abgegeben werden. Bei späteren Änderungen der Planinhalte ist zum Satzungsbeschluss erneut eine XPlanGML abzugeben. Für bereits eingeleitete Bebauungspläne wird dieses Vorgehen ebenfalls empfohlen.
Rechtsverbindliche Bebauungspläne (Altpläne) werden schrittweise in den XPlan-Standard überführt.
Mit Art. 51 Abs. 2 des Bayerischen Digitalgesetzes wurde die Umsetzung dieses IT-Planungsratsbeschluss auch in Bayern verbindlich.
Für den XPlan-Standard hat das Stadtplanungsamt ein Pflichtenheft erstellt, in dem die Anforderungen definiert sind.