Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Am 23.10.2013 wurde vom Stadtrat ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept verabschiedet. Das Konzept wurde als Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen und ist damit bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan) zu berücksichtigen.


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