Vergnügungsstättenkonzept

Wegen der erheblichen Ausbreitungstendenzen von Spielhallen und Wettbüros hat der Stadtplanungsausschuss der Stadt Nürnberg am 19.11.2011 beschlossen, ein Gutachten zum Vergnügungsstättenkonzept (kurz Vergnügungsstättenkonzept) erarbeiten zu lassen. Das Planungsbüro Dr. Acocella Stadt- und Regionalentwicklung wurde im Juni 2011 mit der Erstellung eines Vergnügungsstättenkonzepts beauftragt. Das Vergnügungsstättenkonzept in der Fassung vom 24.06.2013 wurde am 26.10.2016 vom Stadtrat als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen. Damit ist das Vergnügungsstättenkonzept bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungspläne und Flächennutzungsplan) gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch zu berücksichtigen.

Das Vergnügungsstättenkonzept enthält eine genaue Definition des Begriffs der Vergnügungsstätte, Zielstellungen zum Umgang mit Vergnügungsstätten im städtebaulichen Kontext und ein Konzept zur räumlichen Steuerung von Vergnügungsstätten.


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