Freie Szene Tanz und Theater

Bei der Förderung der „Freie Szene Tanz und Theater“ wird unterschieden zwischen "Projektförderung" und "Impulsförderung".

Projektförderung

Förderkriterien

  • Gefördert werden Projekte im Bereich Tanz und Theater, die als Bühnenstücke aufgeführt werden können, abendfüllend oder als Teil eines vorliegenden Aufführungskonzeptes. Die Erstaufführung muss in Nürnberg stattfinden
  • Das beantragte Projekt hat einen innovativen künstlerischen, ästhetischen und/oder thematischen Ansatz
  • Die Realisierbarkeit wird nachgewiesen mittels eines Spielortnachweis, der Darstellung des Aufführungsformates und eines Finanzkonzeptes, das den beantragten städtischen Zuschuss als Teilfinanzierung inkludiert
  • Der/Die Antragsteller/in hat ihren/seinen Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Nürnberg oder im Großraum Nürnberg
  • Bevorzugt werden Projekte, die Künstler/innen oder andere Partner in der Region vernetzen
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Laienbühnen und schulische sowie andere pädagogische Einrichtungen

Impulsförderung

Die "Impulsförderung" umfasst eine Förderdauer von drei Jahren und ist mit 60.000 € (20.000 € pro Haushaltsjahr) ausgestattet. Die Gesamtförderung bleibt vorbehaltlich der jeweiligen Haushaltsbewilligung.

  • Gefördert wird ein auf drei Jahre konzipiertes Projekt mit einer Künstlerin, einem Künstler oder einem Künstlerkollektiv
  • Der/Die Antragsteller/in hat ihren/seinen Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Nürnberg oder im Großraum Nürnberg
  • Das Projekt ist angegliedert an den Spiel- und Produktionsbetrieb der Tafelhalle
  • Das Gesamtprojekt beschreibt eine prozessuale Arbeit, beschäftigt sich z. B. mit einem bestimmten Thema, ästhetischer Recherche ö. Ä. und kann in verschiedenen Aufführungsformen dargestellt und dokumentiert werden, z. B. Vorstellungen, Workshops, Lectures etc.

Antragstellung, Fristen und Vergabe

  • Zuschüsse werden nur auf schriftlichen und vollständigen Antrag mit konkret definierten Zielen, die eine Erfolgskontrolle ermöglichen, gewährt.
  • Zur Antragstellung ist das Formblatt zu verwenden (Download unten auf dieser Seite).
  • Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: ein ausführliches Aufführungskonzept, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan und ein Spielortnachweis
  • Die Antragsfristen sind zu beachten; es gilt das Datum des Poststempels. Anträge auf Zuschussmittel zur "Projektförderung" für das folgende Kalenderjahr müssen vollständig bis 30. November eingegangen sein.
  • Die Entscheidung über die Zuschussvergabe und Zuschusshöhe erfolgt auf Vorschlag eines Beratergremiums im zuständigen Kulturausschuss des Stadtrates.

Finanzielle Ausstattung der Zuschusstöpfe

  • "Projektförderung": Euro 130.000 €
  • "Impulsförderung": Euro 20.000 €/Jahr; für drei Jahre

Downloads

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Stadt Nürnberg

KunstKulturQuartier

Königstraße 93

90402 Nürnberg


Herr Bader

Telefon 09 11 / 2 31-81 94

Telefax 09 11 / 2 31-34 69

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