Interkulturelle Arbeit

Zuschüsse an Vereine und Gruppen im Bereich der interkulturellen Arbeit

Förderkriterien

  • Gefördert werden interkulturelle, öffentliche Aktivitäten von Vereinen und Initiativen mit Migrationshintergrund
  • Aktivitäten müssen zweisprachig angelegt sein, wobei einer der Sprachen Deutsch sein muss
  • Aktivitäten müssen in Nürnberg stattfinden

Vergabeverfahren

  • Antragstellung per Formblatt
  • Bei Antragstellung Angaben über Art, Inhalt, Zeitpunkt, Ort, Zielsetzung, vorgesehene Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  • Vorlage von Werbematerialien
  • Vorlage der Satzung und des vorjährigen Tätigkeitsberichts
  • Darstellung der Gruppe und deren Ziele sowie Angaben zu der Mitgliederstruktur bei nicht-eingetragenen Gruppen
  • Alle Anträge werden dem Rat für Integration und Zuwanderung mit einem Vergabevorschlag zur Begutachtung vorgelegt

Finanzielle Ausstattung des Zuschusstopfes

Euro 71.400,-

Abgabeschluss für Antragstellung

Die Anträge sind immer vor der Aktivität, aber spätestens zu den folgenden Stichtagen einzureichen:

  • Anträge auf Förderung von Aktivitäten im ersten Halbjahr müssen bis spätestens 15.02. gestellt werden,
  • Anträge für das zweite Halbjahr bis 30.06. des jeweiligen Jahres.

Stadt Nürnberg

Amt für Kultur und Freizeit/ Inter-Kultur-Büro

Gewerbemuseumsplatz 1

Zimmer 108

90403 Nürnberg


Frau Walter

Telefon 09 11 / 2 31-38 84

Telefax 09 11 / 2 31-81 66

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Nürnberg für Zuwendungen.

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