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Standort für die neue Spielstätte des Nürnberger Staatstheaters

Alternative Standorte der Verortung des Ergänzungsbaus der Ausweichspielstätte des Nürnberger Staatstheaters

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Das Nürnberger Opernhaus am Richard-Wagner-Platz muss saniert werden. Für diesen Zeitraum werden die Betriebs- und Produktionsräume für einen Großteil der Mitarbeitenden in sechs von insgesamt 16 Sektoren des Kongresshallen-Rundbaus untergebracht. Ein neu entstehender Ergänzungsbau mit Bühne, Orchestergraben und Zuschauerraum soll im nordwestlichen Bereich des Innenhofs der Kongresshalle verortet werden.

Der Nürnberger Stadtrat stimmte im Dezember 2021 mit großer Mehrheit für die Kongresshalle als Standort für die neue Spielstätte. Offen gelassen hatte er die Frage nach einem geeigneten Standort für den nötigen Ergänzungsbau mit Bühne, Orchestergraben und Zuschauerraum. Aspekte der Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit und Barrierefreiheit, der Wirtschaftlichkeit, des Umwelt- und Naturschutzes, des Naherholungscharakters des Geländes sowie der Erinnerungskultur und der Etablierung von Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur sollten hierbei berücksichtigt werden.

Zur Beantwortung dieser komplexen Frage etablierte die Stadt Nürnberg ein Gutachterverfahren. Nationale und internationale Architekturbüros waren aufgefordert , Ideen für einen geeigneten Standort zu entwickeln und entsprechende Vorlagen für ein Entscheidungsgremium mit Persönlichkeiten aus Architektur, Geschichtswissenschaft, Kultur, Politik und Gesellschaft einzureichen.

Die Empfehlung des Entscheidungsgremiums

Das Entscheidungsgremium im Gutachterverfahren „Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg“ sprach im Juni 2022 die Empfehlung aus, den Ergänzungsbau für die neue Spielstätte der Sparten Oper und Ballett des Staatstheaters im sogenannten Innenhof der Kongresshalle zu platzieren. Das Gremium empfahl weiterhin, den Ergänzungsbau an der nordwestlichen Innenseite des Kongresshallen-Torsos zu verorten. Die Funktionsräume des Theaterbetriebs sollen sich im Bestand der Kongresshalle in Anbindung an den Ergänzungsbau befinden.

Das Gremium zeigte sich mit großer Mehrheit überzeugt, dass die Gesamtwirkung des Innenhofs unwesentlich beeinträchtigt und insbesondere die vom Doku-Zentrum ausgehende, architektonische Intervention von Günther Domenig aus dem Jahre 2001 in ihrer Wirkung nicht geschmälert werde. Der Relevanz der Kongresshalle für die Erinnerungskultur und die Bildungsarbeit werde umfassend Rechnung getragen. Darüber hinaus würden die bisherigen Nutzungen in und im Umgriff der Kongresshalle nicht beeinträchtigt. Sie prägen weiterhin ohne Einschränkung die vielfältige demokratische Nutzung und Aneignung des Geländes.

Der Nürnberger Stadtrat beschloss im Juli 2022 mit großer Mehrheit den vorgeschlagenen Standort des Empfehlungsgremiums als neue Spielstätte.

Ausschreibung und Vergabe

Die Ausschreibung für Planung und Bau des Ergänzungsbaus der neuen Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg in der Kongresshalle ist auf der Zielgeraden. Mit der Genehmigung des städtischen Haushalts durch die Regierung von Mittelfranken ist nun eine Voraussetzung erfüllt, um das Vergabeverfahren zeitnah zu veröffentlichen.

Bei der Ausschreibung des Ergänzungsbaus und dessen Anbindung an den Bestand im Torso der Kongresshalle erfolgen die Vergabe von Planung und Bau aus einer Hand. Dieses sogenannte Totalübernehmer-Verfahren vollzieht sich in zwei Etappen, dem öffentlichen Teilnehmerwettbewerb und dem Verhandlungsverfahren.

Im öffentlichen Teilnehmerwettbewerb werden auf den einschlägigen Plattformen und Publikationen die funktionale Leistungsbeschreibung und alle weiteren Vergabeunterlagen circa einen Monat lang veröffentlicht. Für die Teilnahme reichen interessierte Bieter die geforderten Nachweise über ihre Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit ein, die anhand der veröffentlichten Auswahlkriterien geprüft werden. Auf dieser Basis wählt die Stadt Nürnberg als Auftraggeberin aufgrund einer juristischen (formalen) und fachlichen Prüfung die Bewerber aus, die am Verhandlungsverfahren teilnehmen können.

Im Verhandlungsverfahren hat die Auftraggeberin, die Stadt, gegebenenfalls in mehreren aufeinanderfolgende Phasen, die Möglichkeit, im Rahmen der vergaberechtlichen Grundsätze mit Bietern über Vertragsinhalte zu verhandeln. Die Bieter werden aufgefordert, Planungsbeiträge mit wettbewerblichem Charakter einzureichen. Die drei maßgeblichen Zuschlagskriterien sind Kosten, Funktionalität und Gestaltung.

In die Entscheidung, welcher Bieter den Zuschlag erhält, werden drei Gremien mit einbezogen. Das Kriterium Kosten (Wirtschaftlichkeit) wird in der Kämmerei betrachtet. Das Kriterium Funktionalität bewertet ein fachliches Gremium. Hier bringen das Staatstheater Nürnberg als künftiger Nutzer sowie externe Fachleute aus den Bereichen Theaterbau und Bühnentechnik ihre Expertise ein. Die Bewertung des Kriteriums Gestaltung obliegt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadtratsfraktionen sowie berufenen Architektinnen und Architekten. Eine Entscheidung über die Vergabe fällt voraussichtlich im Winter 2023/2024.

Zeitplan

In Anbetracht des zeitlichen Ablaufs des Vergabeverfahrens ist eine Anpassung des bisher avisierten Zeitplans nötig. Unter den heute bekannten Rahmenbedingungen gelten folgende Meilensteine für die Kulturgroßbauprojekte in der Kongresshalle als realistisch: Im 3. Quartal 2023 soll die Schadstoffentfrachtung des Daches des Kongresshallen-Rundbaus beginnen. Im Winter 2023/2024 soll die Vergabeentscheidung für den Ergänzungsbau getroffen werden. Mit dessen Baubeginn ist im 2. Quartal 2025 zu rechnen. Um den Jahreswechsel 2026/27 wird die bauliche Fertigstellung des Gebäudes angestrebt.

Grund für die zeitliche Verschiebung ist ein Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren wie der komplexen Drittmittelförderung, der notwendigen Integration der Ermöglichungsräume in das Projekt sowie des intensiven Standortfindungsprozesses ausschlaggebend für die Anpassung der Terminplanung.

Auswirkungen auf den Spielbetrieb des Staatstheaters

Das bedeutet auch, dass Oper und Ballett des Staatstheaters noch ein wenig länger in ihrem Stammhaus verweilen, da ein Umzug in die neue Spielstätte nun erst für 2027 realistisch wird. Gleichzeitig sind für den gewohnten Spielbetrieb am Richard-Wagner-Platz über das Jahr 2025 hinaus einige bauliche und brandschutztechnische Ertüchtigungen nötig. Da eine Spielpause keine Option darstellt, wird in den nächsten Monaten gründlich geprüft, mit welchen Maßnahmen die Sicherheit eines verlängerten Spielbetriebs zu gewährleisten ist.

Jury

Jurysitzung Operninterim

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  • Prof. Dr. Norbert Frei, Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • Prof. Nadja Letzel, Architektin und Studiendekanin; Professorin für Entwerfen und Bauen im Bestand an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
  • Dr. Birgit Meyer, Intendantin Oper Köln
  • Prof. Dip.-Ing. Architekt Mathias Pfeil, Generalkonservator, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Birgit Rapp, Architektin, Amsterdam, Mitglied der Stadtgestaltungskommission der Stadt München
  • Dr. Rachel Salamander, Literaturwissenschaftlerin und Publizistin
  • Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland
  • Prof. Dr. Jörg Skriebeleit, Leiter KZ-Gedenkstätte Flossenbürg; Honorarprofessor an der Universität Regensburg; Direktor Zentrum Erinnerungskultur
  • Prof. Dr. Stephan Trüby, Leiter des Instituts für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen an der Universität Stuttgart

Beratung

  • Prof. Dr. Charlotte Bühl-Gramer, Lehrstuhl für Didaktik der Geschichte der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; Vorsitzende Wissenschaftlicher Beirat für den Erinnerungsort ehemaliges Reichsparteitagsgelände Nürnberg
  • Dr. Axel Drecoll, Direktor Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten; Wissenschaftlicher Beirat für den Erinnerungsort ehemaliges Reichsparteitagsgelände Nürnberg
  • Prof. Jens-Daniel Herzog, Intendant Staatstheater Nürnberg
  • Werner Karg, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • Marcus König, Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
  • Prof. Dr. Julia Lehner, Bürgermeisterin der Stadt Nürnberg
  • N.N., Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
  • N.N., Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien BKM
  • Dr. Oscar Schneider, Bundesminister a.D., Kuratorium Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, Ehrenbürger der Stadt Nürnberg
  • Daniel F. Ulrich, Planungs- und Baureferent der Stadt Nürnberg

Architekturbüros

Acht renommierte nationale und internationale Architekturbüros folgten der Einladung der Stadt, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Deutlich wurde hierbei die internationale Relevanz, die dem Gesamtvorhaben zugeschrieben wird. Die eingeladenen Büros besitzen fundierte Expertise bei der Errichtung von großen, emblematischen und repräsentativen Kulturbauten. Weltweit waren und sind sie beteiligt an Planung und Errichtung großer Opern- und Konzerthäuser und weiterer Kultureinrichtungen.

bez + kock architekten Generalplaner GmbH, Stuttgart

BIG Bjarke Ingels Group, Copenhagen, New York, London, Barcelona, Shenzhen

Glöckner Architekten GmbH, Nürnberg

gmp International GmbH, Hamburg, Berlin, Aachen, Shanghai, Peking, Shenzhen, Hanoi

Hilmer Sattler Ahlers Albrecht Gesellschaft von Architekten mbH, München, Berlin

LRO GmbH & Co. KG, Stuttgart

Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin

Snøhetta AS, Oslo, New York, Innsbruck, San Francisco, Paris, Hong Kong, Adelaide

Zur Kongresshalle

Die Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände ist eine der bundesweit größten noch existierenden baulichen Hinterlassenschaften der NS-Diktatur. Der 1935 begonnene Bau wurde nie vollendet und nie im ursprünglichen Sinne als Ort der Parteikongresse der NSDAP genutzt. Die Nutzungsgeschichte seit 1945 ist divers und reicht von profanem Gebrauch als Lager eines Großversands oder Kfz-Sammelstelle bis hin zu kultureller Nutzung – seit 1962 spielen vor Ort die Nürnberger Symphoniker, seit 2001 befindet sich hier das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände. Die Frage nach einer erweiterten kulturellen Nutzung des Bauwerks schließt nicht nur die Interimsspielstätte für das Nürnberger Staatstheater ein, sondern weiterhin auch die zusätzliche Etablierung von kulturellem Ermöglichungsraum für Kunstschaffende und kulturelle Institutionen.

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Aktualisiert am 28.03.2023, 15:21 Uhr

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