Monopoly Häuschen auf handgezeichnetem Plan

Stadtplanungsamt Nürnberg

Veröffentlichung im Internet zum Entwurf der Änderung des BP 4256A

Luftbild des Geltungsbereichs © Hajo Dietz / Stadt Nürnberg

Veröffentlichung im Internet des Entwurfs zur Änderung des BP 4256 A

gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für ein Gebiet nördlich der verlängerten Forchheimer Straße, westlich der Waldemar-Klink-Straße, südlich des Grünzugs „Wetzendorfer Landgraben“ und östlich der Fl. Nrn. 650 und 632, je Gemarkung Wetzendorf

Sachbearbeitung Verfahren

Frau Müller Stpl/2M-3; Tel.: 0911 - 231 4602

Sachbearbeitung Verfahren

Herr Grünbeck Stpl/2M-3; Tel.: 0911 - 231 4962

Veröffentlichung im Internet des Entwurfs zum Bebauungsplans vom 13.08 bis einschließlich 18.09.2026

Bekanntmachung im Amtsblatt

Die Veröffentlichung im Internet wurde im Amtsblatt Nr. 17 vom 12.08.2026 bekanntgemacht.

Unterlagen zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplans

Der Entwurf zum Plan mit Satzung und Begründung steht für Sie hier im Pdf-Format zur Einsicht bereit.
Gleichzeitig können die Unterlagen im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, im 1. Obergeschoss (Zimmer 105, bitte Eingang Stadtplanungsamt benutzen) im o.g. Zeitraum während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr) eingesehen werden. Auskünfte zur Planung werden nach vorheriger Terminvereinbarung durch das Stadtplanungsamt erteilt.
Die Terminvereinbarung kann telefonisch unter 0911 231 - 77493 oder - 4962 oder per Mail unter
stpl-verfahren@stadt.nuernberg.de erfolgen.

  • Verfügbare Unterlagen: