Artenschutz ist der Schutz wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere - insbesondere der im Bestand gefährdeten Arten - einschließlich ihrer Lebensräume (Biotope) begründet im Naturschutzgesetz durch Landschafts- und Naturschutzgebietsausweisungen als auch flächendeckende Biotopentwicklungsplanungen im besiedelten und unbesiedelten Bereich (Arten- und Biotopschutzprogramm). Wichtig sind der Erhalt und die Entwicklung der standörtlichen Vielfalt und die Vernetzung von Biotopen zu einem Biotopverbundsystem
