Monopoly Häuschen auf handgezeichnetem Plan

Stadtplanungsamt Nürnberg

Außenbereich

Alle Flächen der Stadt, die außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen liegen.
Diejenigen Flächen, die außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, bilden den Außenbereich (§ 35 BauGB).
Sie dienen der Bewahrung der Kulturlandschaft mit der landwirtschaftlichen, gewerblich gärtnerischen und forstwirtschaftlichen Nutzung unter Erhalt naturnaher Landschaftsbestandteile und sind somit von besonderer Bedeutung.
Grundsätzlich soll der Außenbereich von einer Bebauung frei bleiben. Zulässig sind deshalb nur (Bau-)Vorhaben, denen öffentliche Belange nicht entgegenstehen und deren Erschließung gesichert ist.