Eigentümer von Baugrundstücken, die mit der anonymen Veröffentlichung ihres Grundstückes auf der Internetseite des Stadtplanungsamts der Stadt Nürnberg nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit gemäß § 200 Abs. 3 BauGB der Veröffentlichung ihres Grundstücks zu widersprechen.
Ein eventueller Widerspruch kann auch schriftlich an folgende Adresse gerichtet werden:
Stadt Nürnberg
Stadtplanungsamt
Lorenzer Straße 3090402 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Lorenzer+Stra%C3%9Fe+30&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>