Monopoly Häuschen auf handgezeichnetem Plan

Stadtplanungsamt Nürnberg

Möglichkeit zum Widerspruch

Eigentümer von Baugrundstücken, die mit der anonymen Veröffentlichung ihres Grundstückes auf der Internetseite des Stadtplanungsamts der Stadt Nürnberg nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit gemäß § 200 Abs. 3 BauGB der Veröffentlichung ihres Grundstücks zu widersprechen.

Ein eventueller Widerspruch kann auch schriftlich an folgende Adresse gerichtet werden:

Stadt Nürnberg

Stadtplanungsamt

Lorenzer Straße 3090402 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Lorenzer+Stra%C3%9Fe+30&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>