Das öffentliche Baurecht setzt sich aus dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht zusammen.
Das Bauplanungsrecht ist im Baugesetzbuch geregelt und befasst sich mit dem Recht der Ortsplanung durch die Kommunen und der Zulässigkeit der Nutzung des Grund und Bodens.
Das Bauordnungsrecht, auch Bauaufsichtsrecht genannt, ist in der Bayerischen Bauordnung geregelt und befasst sich mit den sicherheitsrechtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen sowie dem bauaufsichtlichen Verfahren und den bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnissen.
