Monopoly Häuschen auf handgezeichnetem Plan

Stadtplanungsamt Nürnberg

Besonderes Städtebaurecht

Das besondere Städtebaurecht (verankert im Baugesetzbuch) behandelt städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen des Stadtumbaus und der Sozialen Stadt, die die Gemeinde zur Behebung städtebaulicher Missstände in Stadtteilen mit dem Ziel beschließt, sie wesentlich zu verbessern oder umzugestalten. Das Gesetz definiert Kriterien für die Sanierungsbedürftigkeit und allgemeine Zielsetzungen für diese Maßnahmen und regelt die Mitwirkung Betroffener.