Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind Stellen, denen die Wahrnehmung öffentlicher Belange übertragen ist, beispielsweise Nachbargemeinden, Träger der Straßenbaulast, Infrastrukturunternehmen, Industrie- und Handelskammern, Kirchen etc.. Sie sind entsprechend den jeweils geltenden Regelungen bei Planungen und Maßnahmen zu beteiligen, sofern ihr Aufgabenbereich berührt wird.
