Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach Baugesetzbuch (BauGB) stellt das planerisches Instrument der Gemeinden dar, mit dem Teile des Gemeindegebietes erstmals entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden können. Die STEM kann zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten, zur Errichtung von Gemeinbedarfseinrichtungen oder zur Wiedernutzung brachliegender Flächen eingesetzt werden. Vorteile der STEM ergeben sich durch die Zulässigkeit von Enteignungen zu Gunsten des Entwicklungsträgers ohne Bebauungsplan sowie durch die Möglichkeit der Abschöpfung der Erhöhung des Bodenwertes durch die Planungen zur Finanzierung der Erschließungskosten.
