Gemeinbedarfsflächen sind Flächen für Anlagen und Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen.
Man unterscheidet zwischen übergeordneten Gemeinbedarfseinrichtungen (Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Krankenhäuser, Verwaltungen, Post, Polizei, und Militär), Einrichtungen des wohnungsbezogenen Gemeinbedarfs (Kindertagesstätten, Grundschulen, Spielplätze, Jugendfreizeiteinrichtungen) sowie Einrichtungen mit besonderer Zweckbestimmung (z.B. Messegelände). Gemeinbedarfsflächen werden in den Bauleitplänen dargestellt bzw. festgesetzt.
