Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile der Natur und Landschaft. Ihr Schutz dient der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Pflege des Landschaftsbildes und der Erholung.
Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile der Natur und Landschaft. Ihr Schutz dient der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Pflege des Landschaftsbildes und der Erholung.