Ein Gewerbegebiet (GE) ist ein Baugebiet, das der Unterbringung von nicht erheblich belastenden Gewerbebetrieben dient (§ 8 BauNVO). Daneben sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Vergnügungsstätten zulässig.
Ein Gewerbegebiet (GE) ist ein Baugebiet, das der Unterbringung von nicht erheblich belastenden Gewerbebetrieben dient (§ 8 BauNVO). Daneben sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Vergnügungsstätten zulässig.