Monopoly Häuschen auf handgezeichnetem Plan

Stadtplanungsamt Nürnberg

Gewerbegebiet (GE)

Ein Gewerbegebiet (GE) ist ein Baugebiet, das der Unterbringung von nicht erheblich belastenden Gewerbebetrieben dient (§ 8 BauNVO). Daneben sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Vergnügungsstätten zulässig.