Monopoly Häuschen auf handgezeichnetem Plan

Stadtplanungsamt Nürnberg

Grünordnungsplan

Ein Grünordnungsplan gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz kann Teil eines Bebauungsplanes sein oder als eigenständiger Plan aufgestellt werden. Er entfaltet die gleichen Rechtswirkungen wie ein Bebauungsplan. Er enthält eine Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft im Planungsgebiet sowie die Maßnahmen zu Verwirklichung der örtlichen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege.