Monopoly Häuschen auf handgezeichnetem Plan

Stadtplanungsamt Nürnberg

Grundstücksteilung

Bis auf besondere Verfahren nach dem Baugesetzbuch, wie z.B. in Umlegungs- und Sanierungsgebieten, Entwicklungsbereichen oder bei Enteignungsverfahren, besteht seit 1998 bei Grundstücksteilungen keine Genehmigungspflicht mehr. Durch die Teilung dürfen rechtswidrige Zustände nicht entstehen.