Der Innenbereich ist der Bereich, der innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegt. Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil ist dann gegeben, wenn die vorhandene Bebauung einen in sich geschlossenen Bebauungskomplex bildet, der in seiner Gesamtheit nach Zahl, Umfang und Zweckbestimmung sowie nach der räumlichen Zuordnung der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.
Gemäß § 34 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
