Monopoly Häuschen auf handgezeichnetem Plan

Stadtplanungsamt Nürnberg

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Kerngebiet

Ein Kerngebiet ist ein Baugebiet (§ 7 BauNVO), das vorwiegend der Unterbringung von zentralen Einrichtungen des Handels, des Gewerbes, der Wirtschaft, der Administration sowie der Errichtung von Anlagen zur sozialen und kulturellen Versorgung der Bevölkerung dient.