Landschaftsplan ist Bestandteil des Flächennutzungsplanes und stellt als ökologische Grundlage für die Bauleitplanung ein Handlungskonzept im Umgang mit Natur und Landschaft im gesamten Gemeindegebiet dar. Er beinhaltet einen textlichen Teil, eine Karte und eine Begründung. Der FNP und der Landschaftsplan sind untereinander abgestimmt werden gemeinsam fortgeschrieben.
Der Landschaftsplan kann eigene Rechtsverbindlichkeit erlangen, wenn ein Flächennutzungsplan nicht erforderlich ist.
Er enthält eine Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft im Gemeindegebiet sowie die örtlichen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspfleg
