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Stadtplanungsamt Nürnberg

Landschaftsschutzgebiet (LSG)

Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist ein durch Rechtsverordnung festgesetztes Gebiet, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder wegen seiner besonderen Bedeutung für Naturschutz oder für die Erholung, erforderlich ist.
Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten können in Landschaftsschutzgebieten wirtschaftliche Nutzungen wie Land- und Forstwirtschaft stattfinden.