Monopoly Häuschen auf handgezeichnetem Plan

Stadtplanungsamt Nürnberg

<<<<<<< HEAD ======= >>>>>>> 9a5092241 (new search v2)

Mischgebiet (MI)

Mischgebiet (MI) ist ein Baugebiet, das nach § 6 BauNVO dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben dient, die das Wohnen nicht wesentlich stören.