Mischgebiet (MI) ist ein Baugebiet, das nach § 6 BauNVO dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben dient, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Mischgebiet (MI) ist ein Baugebiet, das nach § 6 BauNVO dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben dient, die das Wohnen nicht wesentlich stören.