Monopoly Häuschen auf handgezeichnetem Plan

Stadtplanungsamt Nürnberg

Nachrichtliche Übernahme

Nachrichtlich übernommen werden Festsetzungen im Bebauungsplan, die von anderen Planungsträgern nach Fachplanungsgesetzen verbindlich erlassen worden sind, soweit sie zum Verständnis des B-Plans oder für die städtebauliche Beurteilung von Baugesuchen notwendig oder zweckmäßig sind.