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Stadtplanungsamt Nürnberg

Satzung

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Satzung

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ist eine Rechtsvorschrift, die von einer dem Staat eingeordneten juristischen Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der ihr gesetzlich verliehenen Autonomie mit Wirksamkeit für die ihr angehörigen und unterworfenen Personen erlassen wird.
Die getroffene Regelung muss inhaltlich den Charakter eines abstrakten, für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen geltenden und generellen Rechtssatzes haben; sie muss öffentlich verkündet werden.
Die Gemeinde kann im Rahmen ihres Ortsrechts nach der Bayerischen Gemeindeordnung Satzungen zur Regelung ihrer Angelegenheiten und der ihr übertragenen Aufgaben erlassen.

Beim Satzungserlass sind nicht nur bestimmte formelle sondern auch materielle Anforderungen einzuhalten. Der Satzungsbeschluss muss grundsätzlich vom Stadtrat gefasst werden. Satzungen bedürfen teilweise einer Genehmigung. Vor der amtlichen Bekanntmachung müssen sie durch den Oberbürgermeister ausgefertigt werden. Die Satzungen treten durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft (bei der Stadt Nürnberg im Amtsblatt). Inhaltlich muss die Satzung hinreichend bestimmt sein, der gesetzlichen Ermächtigung entsprechen und die sich aus dem Gleichheitsgebot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebenden Schranken beachten. Satzungen müssen ihren räumlichen Geltungsbereich genau beschreiben.