Städtebauliche Rahmenpläne sind eine Form der informellen Planung und eine Vorstufe für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Es sind Plantypen, welche die städtische Entwicklungsplanung und den Flächen-nutzungsplan für Teilräume (z.B. Stadtteilpläne) oder sachliche Teilbereiche (z.B. Nutzungs-, Freiflächen- oder Gestaltungspläne) differenzieren und präzisieren.
Sie zeigen notwendige planerische Maßnahmen und Vorhaben auf.
Rahmenpläne werden nach Bedarf von der planenden Verwaltung oder privaten Planern für begrenzte Bereiche, die einer Veränderung bedürfen, erarbeitet und vom Stadtrat beschlossen. Sie entfalten nur interne Bindungswirkung. Beschlossene Rahmenpläne gehen als Abwägungsmaterial in die Abwägung bei den Bauleitplänen ein. Besondere Formvorschriften für die Rahmenplanung gibt es nicht.
