Städtebauliche Verträge sind im Baugesetzbuch geregelt und stellen eine Sonderform der öffentlich-rechtlichen Verträge dar. Sie dienen der Erfüllung städtebaulicher Aufgaben. Sie ergänzen somit das hoheitliche Instrumentarium des Städtebaurechts und lassen sich in Maßnahmen-, Zielbindungs- und Folgekostenverträge einteilen.
