Monopoly Häuschen auf handgezeichnetem Plan

Stadtplanungsamt Nürnberg

Straßenverkehrsfläche, Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

Zu den Straßenverkehrsflächen gehören die öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, einschließlich Brücken, Tunnel, Gräben, Randstreifen usw. Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung sind z.B. Parkflächen, Marktflächen, Fußgängerbereiche; die besondere Zweckbestimmung wird im Bebauungsplan genannt. (vgl. auch Straßenbegrenzungslinie).