Umlegung ist ein Verfahren nach dem Baugesetzbuch, in dem zur Erschließung oder Neubebauung eines Gebiets-, im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, bebaute und unbebaute Grundstücke neugeordnet werden.
Ziel der Umlegung ist es, neue zweckmäßig gestaltete Grundstücke zu bilden, die nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung geeignet sind.
Die Umlegung ist von der Gemeinde (Umlegungsstelle) in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen. An dem Verfahren werden die Erschließungsträger und die Grundstückseigentümer beteiligt. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann auch eine vereinfachte Umlegung durchgeführt werden.
