Monopoly Häuschen auf handgezeichnetem Plan

Stadtplanungsamt Nürnberg

Umweltprüfung (UP)

Für die Belange des Umweltschutzes ist im Regelfall bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen.
Sie umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter.
Das Ergebnis der Umweltprüfung fließt in den Umweltbericht ein und ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Eine UP ist auch bei raumbedeutenden Vorhaben durchzuführen.