Monopoly Häuschen auf handgezeichnetem Plan

Stadtplanungsamt Nürnberg

Vorkaufsrecht

Der Gemeinde stehen gemäß Baugesetzbuch in bestimmten Fällen gesetzliche Vorkaufsrechte zur Sicherung der Bauleitplanung zu. Es wird unterschieden zwischen dem allgemeinen Vorkaufsrecht und dem besonderen Vorkaufsrecht, das sich die Gemeinde durch Satzung schaffen kann. Das Vorkaufsrecht darf jeweils nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.