Vorbereitende Untersuchungen liefern die notwendigen Beurteilungsgrundlagen, ob ein Gebiet städtebauliche Missstände aufweist, die durch im Besonderen Städtebaurecht verankerten Maßnahmen behoben werden können. Dabei werden insbesondere die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, die anzustrebenden Ziele sowie die Durchführbarkeit geprüft. Detaillierte Ergebnisse werden bei Bedarf mit einer vertiefenden Feinuntersuchung gewonnen.
