Jährlicher Gesamtbericht über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht die Stadt Nürnberg den jährlichen Gesamtbericht über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße.

Die Stadt Nürnberg hat am 26.11.2009 die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft (Südliche Fürther Straße 5, 90429 Nürnberg) mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Sinne des Urteils des EuGH vom 24. Juli 2003 ("Altmark-Trans-Urteil") auf sämtlichen Linien des Bus- und Schienenverkehrs, für den die Stadt Nürnberg Aufgabenträgerin ist, betraut. Die Linien ergeben sich aus dem jeweils aktuellen VGN-Fahrplan. Es werden die jeweiligen VGN-Tarife angewendet.
Die Bedienungs- und Beförderungsqualität ist in den jeweiligen Nahverkehrsplänen der Stadt Nürnberg beschrieben. Es wurden auf Grundlage der DIN EN 13816 ("Definition, Festlegung von Leistungszielen und Messung der Servicequalität im öffentlichen Personenverkehr") entsprechende Qualitätskriterien vereinbart.
Soweit von der Stadt Nürnberg ein finanzieller Ausgleich für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gewährt wird, orientiert sich dieser an den rechtlichen Vorgaben, insbesondere am o. g. Altmark-Trans-Urteil.

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