Bei Aussagen wie „ach, ich muss doch nur kurz zum Bäcker“, „ich warte nur kurz auf jemanden“ oder auch „ja, aber meine Außenspiegel“ stellen sich bei vielen Menschen, die häufig mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind, die Nackenhaare auf. Denn für diese Verkehrsarten heißt das oft, dass der für sie vorgesehene Weg durch Kraftfahrzeuge blockiert ist. Wenn Autos, Krads und Lkw auf Geh- oder Radwegen halten, fehlt der Platz für die Verkehrsarten, für die diese Flächen eigentlich vorgesehen sind. Dann muss mit dem Rad entweder auf die Fahrbahn oder illegal auf den Gehweg ausgewichen werden.
Zu Fuß auf Hinderniswegen
Zu Fuß haben manche noch die Chance, sich am Auto vorbeizuzwängen. Sobald aber große Einkaufstaschen, ein Rollator, ein Rollstuhl oder ein Kinderwagen dabei sind, ist das keine Option mehr. Auf die Straße auszuweichen, ist unsicher und oft aufgrund des Bordsteins nicht möglich. Dann stecken Menschen mit Rollator oder Kinderwagen fest. Sobald noch zusätzlich die Gehwegabsenkungen zugeparkt werden, gleicht ein Spaziergang oft einem Hindernislauf. Dann wird aus dem „nur kurz“ eines Autofahrers oder einer Autofahrerin schnell ein aufwändiger oder anstrengender Umweg für schwächere Verkehrsteilnehmende.
Wieviel Platz braucht es eigentlich?
Auch bei länger abgestellten Fahrzeugen kommt es zu Problemen. Gerade wenn es sowieso schon eng ist, werden unbedacht abgestellte Fahrräder oder E-Scooter für den Fuß- und Radverkehr zum Problem. Ebenso stören illegal auf dem Gehweg geparkte Fahrzeuge. Das (halbseitige) Parken auf dem Gehweg ist nur erlaubt, wenn es explizit so ausgeschildert ist. Es muss trotzdem genug Platz für den Fußverkehr bleiben. Das Nürnberger Pflaster bietet dazu eine gute Orientierung: fünf Gehwegplatten entsprechen 1,5 Meter, die mindestens freigehalten werden müssen. Die Fahrspur muss mindestens 3,05 Meter breit bleiben, dann sind die Außenspiegel sicher und die Feuerwehr kann passieren. Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken grundsätzlich nicht erlaubt, um wichtige Sichtbeziehungen freizuhalten.
Doch wie lässt sich die Situation verbessern? Ganz einfach: mit mehr Rücksicht. Unter dem Motto „Verstell dich nicht – Bitte haltet Geh- und Radwege frei“ ruft die Kampagne wieder das ins Gedächtnis, was eigentlich allen bewusst sein sollte. Mit etwas mehr Rücksicht und Respekt kommen alle sicherer und besser ans Ziel.
So kommen alle gut an
• Parken auf dem Gehweg ist nur dann erlaubt, wenn es explizit ausgeschildert ist • darauf achten, dass auf dem Gehweg genug Platz bleibt (mindestens 1,5 m oder 5 Gehwegplatten) • insbesondere die Bordsteinabsenkungen für Rollatoren, Rollstühle, Kinderwägen oder Einkaufstrolleys freihalten • auf dem Radweg darf – egal wie lange – weder gehalten noch geparkt werden
Das neue Schwerpunktthema: Parken und Halten
Ab Juni 2026 werden in der ganzen Stadt die Motive des neuen Schwerpunktthemas zu sehen sein. Auf großen Plakatwänden wird eine ältere Dame mit Rollator, ein Mann mit Kinderwagen und eine junge Frau mit Einkaufstaschen für mehr Rücksicht werben. Die plakativen Motive erleichtern den Perspektivwechsel und erinnern daran, dass nicht alle Menschen einfach so einem schlecht oder falsch geparktem Auto ausweichen können. Um nochmal besondere Aufmerksamkeit auf Radwege zu lenken, findet am 11.06.26 um 12:15 eine Aktion in der Marienstraße statt. Dabei wird verdeutlicht, was für ein Hindernis ein auf dem Radweg abgestelltes Auto ist. Denn ist der Radweg nicht befahrbar, müssen die Radfahrenden auf die Fahrbahn ausweichen oder fahren illegal über den Gehweg.