Manchmal geraten Familien unerwartet in eine Krise und ein Kind kann vorübergehend nicht bei seinen Eltern bleiben. In dieser Situation braucht es vor allem eines: einen sicheren Ort und einen Menschen, der für das Kind da ist.
Genau hier setzt die Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) an. Bereitschaftsbetreuungsfachkräfte nehmen Säuglinge und Kleinkinder kurzfristig bei sich zu Hause auf und begleiten sie für eine begrenzte Zeit in ihrem familiären Alltag. Sie schenken ihnen Schutz, Geborgenheit und verlässliche Zuwendung, während das Jugendamt in der Inobhutnahme gemeinsam mit den Beteiligten klärt, wie es für das Kind weitergeht. Kann es zu seiner Familie zurückkehren oder braucht es einen neuen Lebensort? Diese Entscheidung müssen nicht Sie treffen – Ihre Aufgabe ist es, das Kind während dieser Zeit verlässlich zu begleiten.
Kindern in einer schwierigen Zeit Sicherheit geben
Nähe geben. Und wieder loslassen können.
- Bindung ermöglichen.
- Herkunft respektieren.
- Perspektiven mittragen.
- Abschied gestalten.
Bei der Bereitschaftsbetreuung geht es nicht darum, die Herkunftsfamilie zu ersetzen. Bereitschaftsbetreuung bedeutet, einem Kind ein Zuhause auf Zeit und eine verlässliche Bezugsperson zu geben. Sie versorgt das Kind, gibt ihm Raum, anzukommen und Erlebtes zu verarbeiten, und begleitet es einfühlsam durch eine oft sehr bewegte Phase.
Professionelle Nähe bedeutet deshalb beides: sich einzulassen und wieder loslassen zu können. Sie ermöglichen dem Kind Bindung und Geborgenheit, respektieren seine Herkunft und seine Beziehung zu seiner Familie und tragen die gemeinsam erarbeitete Perspektive mit. Wenn die Zeit bei Ihnen endet, gestalten Sie auch den Übergang und Abschied so, dass das Kind gut in seinem nächsten Lebensabschnitt ankommen kann.
Eine besondere Aufgabe für Menschen, die ihre pädagogische Erfahrung, ihr Zuhause und ihre Zeit einsetzen möchten, um einem Kind genau dann Halt zu geben, wenn es diesen besonders braucht.
Eine besondere Aufgabe für Menschen, die ihre pädagogische Erfahrung, ihr Zuhause und ihre Zeit einsetzen möchten, um einem Kind genau dann Halt zu geben, wenn es diesen besonders braucht.
Was Sie konkret übernehmen als Fachkraft für Familiäre Bereitschaftsbetreuung …
- Sie versorgen und betreuen das Kind in Ihrem Zuhause und integrieren es so selbstverständlich wie möglich in Ihren Familienalltag. Sie geben ihm Sicherheit, Geborgenheit und emotionale Zuwendung und reagieren feinfühlig auf seine individuellen Bedürfnisse.
- Sie beobachten, unterstützen und dokumentieren seine Entwicklung. Sie nehmen wahr, wie es dem Kind körperlich und emotional geht, welche Entwicklungsschritte es macht und welche Unterstützung es benötigt. Ihre Beobachtungen halten Sie in regelmäßigen Entwicklungsberichten fest und bringen sie in die weitere Perspektivklärung ein.
- Sie kümmern sich um notwendige Termine und Förderangebote. Dazu können beispielsweise Arztbesuche, medizinische Behandlungen, Entwicklungsdiagnostik oder Frühförderung gehören. Auch bestehende Förder- und Therapiemaßnahmen werden während der Bereitschaftsbetreuung weitergeführt.
- Sie ermöglichen dem Kind regelmäßigen Kontakt zu seiner Herkunftsfamilie. Die Kontakte finden in Abstimmung mit dem Jugendamt statt. Dabei begegnen Sie den Eltern und anderen wichtigen Bezugspersonen respektvoll und unterstützen das Kind darin, seine bestehenden Beziehungen aufrechtzuerhalten.
- Sie begleiten das Kind auch beim Übergang. Kehrt es zu seinen Eltern zurück, unterstützen Sie einen behutsamen Abschied. Wird eine dauerhafte Unterbringung notwendig, begleiten Sie das Kennenlernen und die Anbahnung mit der zukünftigen Pflegefamilie. Maßgeblich sind dabei das Tempo und die Bedürfnisse des Kindes. Auch Nachbetreuungskontakte können Teil Ihrer Aufgabe sein.
Sie sind damit weit mehr als eine Betreuungsperson: Sie geben einem Kind in einer unsicheren Lebensphase Stabilität, beobachten seine Bedürfnisse und Entwicklung und tragen gemeinsam mit den beteiligten Fachkräften dazu bei, den Übergang in seine weitere Lebensperspektive gut zu gestalten.
Familiäre Bereitschaftsbetreuung ist eine besondere Aufgabe, die nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihren Familienalltag betrifft. Ein Kind kurzfristig aufzunehmen, ihm Sicherheit zu geben und sich für eine gewisse Zeit ganz auf seine Bedürfnisse einzustellen, braucht passende persönliche und familiäre Rahmenbedingungen.
Eine gute Grundlage bringen Sie mit, wenn …
- Sie die erforderliche Fachlichkeit mitbringen. Sie verfügen über eine abgeschlossene pädagogische oder vergleichbare Berufsausbildung, beispielsweise als Erzieherin oder Sozialpädagogin. Auch andere Professionen mit fundierten Kenntnissen der frühkindlichen Entwicklung können grundsätzlich in Betracht kommen.
- Ihre Familie hinter der Aufgabe steht. Ihre Partnerin und Ihre eigenen Kinder sollten die Entscheidung grundsätzlich mittragen. Denn ein aufgenommenes Kind wird für eine Zeit Teil Ihres gemeinsamen Alltags und verändert Routinen, Aufmerksamkeit und das Zusammenleben.
- Sie ausreichend Platz für ein weiteres Kind haben. Ihr Zuhause sollte genügend Raum bieten, damit sich das aufgenommene Kind sicher und wohlfühlen kann – möglichst mit einem eigenen Zimmer. Der Wohnort sollte in Nürnberg oder der näheren Umgebung liegen.
- Sie bereits eigene Erziehungserfahrung mitbringen. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens ein eigenes Kind oder Pflegekind erzogen haben. Nach den Bewerberinformationen sollte dieses Kind älter als drei Jahre sein.
- Sie die nötige Zeit und Flexibilität mitbringen. Während der Bereitschaftsbetreuung müssen Sie Ihren Alltag auf die Bedürfnisse des Kindes ausrichten können. Deshalb ist neben dieser Tätigkeit keine weitere berufliche Tätigkeit vorgesehen. Zudem müssen Sie bereit sein, ein Kind während vereinbarter Bereitschaftszeiten auch kurzfristig aufzunehmen.
- Sie mobil sind. Ein Führerschein der Klasse B ist erforderlich, da im Alltag mit dem Kind unter anderem Arzttermine, wöchentliche Umgangskontakte sowie weitere Termine wahrgenommen werden müssen. Die Anforderung eines Führerscheins ist auch im Leitfaden für Interessierte ausdrücklich aufgeführt.
- Sie bereit sind, Ihre berufliche Tätigkeit zugunsten der Betreuung eines Kindes zurückzustellen. Eine Tätigkeit neben der Familiären Bereitschaftsbetreuung ist nicht möglich. Hintergrund ist, dass die Betreuung des Kindes persönlich und durchgehend durch die Bereitschaftsbetreuungsfachkraft erfolgen soll. Die Unterbringung in einer Kindertageseinrichtung oder Krippe ist während der Betreuung nicht vorgesehen.
Mindestens ebenso wichtig sind Ihre persönlichen Voraussetzungen: Sie sollten Kindern mit Einfühlungsvermögen und pädagogischem Geschick begegnen, auch in belastenden Situationen handlungsfähig bleiben und offen mit unterschiedlichen Familien und Lebensentwürfen umgehen können. Die Tätigkeit verlangt außerdem die Bereitschaft, eng mit der Fachstelle, dem Jugendamt und weiteren Beteiligten zusammenzuarbeiten.
Als Bereitschaftsbetreuungsfachkraft geben Sie einem Kind in einer schwierigen Lebenssituation Sicherheit und übernehmen für eine begrenzte Zeit viel Verantwortung. Gleichzeitig sind Sie Teil eines professionellen Unterstützungssystems. Die Fachstelle Familiäre Bereitschaftsbetreuung koordiniert die Einsätze und begleitet Sie fachlich während des gesamten Prozesses – von der Aufnahme und Betreuung über die Kontakte mit der Herkunftsfamilie bis hin zur Rückführung oder Vermittlung des Kindes.
Dabei können Sie auf folgende Unterstützung zählen:
Fachliche Beratung und Begleitung
Die Mitarbeitenden der Fachstelle stehen Ihnen bei Fragen zur Betreuung und Entwicklung des Kindes sowie zum Fallverlauf zur Seite. Sie unterstützen bei den Umgangskontakten mit den Herkunftsfamilien, begleiten die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und weiteren beteiligten Stellen.
Regelmäßige Gruppensupervision
Die Tätigkeit kann fachlich und emotional herausfordernd sein. Regelmäßige Gruppensupervision bei Kinder- und Jugendpsychotherapeuten bietet Raum, Erfahrungen zu reflektieren, sich mit anderen Bereitschaftsbetreuungsfachkräften auszutauschen und belastende Situationen professionell zu bearbeiten.
Fachkräftetreffen und Fortbildungen
Regelmäßige Treffen und Fortbildungsveranstaltungen unterstützen Sie dabei, Ihre fachlichen Kenntnisse weiterzuentwickeln und aktuelle Fragestellungen gemeinsam zu bearbeiten. Die Teilnahme an den von der Fachstelle organisierten Angeboten gehört zur Tätigkeit.
Austausch mit anderen Fachkräften
Sie sind mit Ihrer Aufgabe nicht auf sich gestellt. Neben der Begleitung durch die Fachstelle ermöglicht der Austausch mit anderen Bereitschaftsbetreuungsfachkräften, Erfahrungen zu teilen und voneinander zu lernen. Bereits im Bewerbungsverfahren ist ein Erfahrungsaustausch mit einer erfahrenen Fachkraft vorgesehen.
Finanzielle Leistungen und soziale Absicherung
Die Tätigkeit wird selbstständig auf Grundlage eines Vertrags mit der Stadt Nürnberg ausgeübt; es handelt sich nicht um ein Angestelltenverhältnis. Neben den finanziellen Leistungen für Bereitschaft und Betreuung sieht der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zur Altersvorsorge und zur gesetzlichen Unfallversicherung vor.
Erforderliche Grundausstattung
Auch die notwendige Ausstattung für die Aufnahme eines Kindes müssen Sie nicht vollständig selbst finanzieren. Benötigte Gegenstände wie Bett, Matratze, Kinderwagen oder Autositz werden bei Bedarf durch das Jugendamt bereitgestellt.
Sie geben dem Kind Sicherheit – und wir geben Ihnen fachlichen Rückhalt.
So tragen Bereitschaftsbetreuungsfachkraft, Fachstelle und Jugendamt gemeinsam dazu bei, das Kind während seiner Zeit in der Familiären Bereitschaftsbetreuung verlässlich zu begleiten.
Die Familiäre Bereitschaftsbetreuung ist eine Form der vorläufigen Unterbringung im Rahmen einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII. Eine Inobhutnahme wird notwendig, wenn ein Kind aufgrund einer akuten Krisen- oder Gefährdungssituation vorübergehend nicht in seiner Herkunftsfamilie bleiben kann und sein Schutz sichergestellt werden muss.
Für Sie als Bereitschaftsbetreuungsfachkraft bedeutet das: Sie sind nicht an der Herausnahme des Kindes aus seiner Familie beteiligt und entscheiden auch nicht darüber, wo das Kind zukünftig leben wird. Ihre Aufgabe beginnt mit der Aufnahme des Kindes. Sie übernehmen für die Dauer der Inobhutnahme seine Versorgung und Betreuung und bieten ihm einen sicheren familiären Rahmen.
Während das Kind bei Ihnen lebt, wird seine weitere Perspektive geklärt.
Der zuständige Allgemeine Sozialdienst (ASD) prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Rückkehr zu den Eltern möglich ist oder ob eine andere, längerfristige Unterbringung notwendig wird. Die Familiäre Bereitschaftsbetreuung ist deshalb grundsätzlich als vorübergehende Hilfe angelegt – so kurz wie möglich und so lange wie nötig.
Die elterliche Sorge verbleibt in der Regel bei den Eltern.
Für die Dauer der Inobhutnahme werden dem Jugendamt die für die Durchführung notwendigen Befugnisse übertragen. Als Bereitschaftsbetreuungsfachkraft übernehmen Sie die alltägliche Betreuung, Beaufsichtigung und Erziehung des Kindes. Bei weiterreichenden Entscheidungen stimmen Sie sich mit dem Jugendamt beziehungsweise den zuständigen Sorgeberechtigten, Vormündern oder Ergänzungspfleger*innen ab.
Die Inobhutnahme endet mit einer geklärten Perspektive:
Das Kind kann in seine Herkunftsfamilie zurückkehren oder wechselt – wenn eine Rückkehr nicht möglich ist – beispielsweise in eine Pflegefamilie oder eine andere geeignete Hilfe. Auch diesen Übergang begleiten Sie gemeinsam mit der Fachstelle und den weiteren beteiligten Fachkräften.
Die Familiäre Bereitschaftsbetreuung wird als selbstständige Tätigkeit auf Grundlage eines (Dienstleistungs-)vertrags mit der Stadt Nürnberg ausgeübt. Die finanzielle Ausgestaltung berücksichtigt sowohl die Zeiten, in denen Sie sich für eine kurzfristige Aufnahme bereithalten, als auch die tatsächliche Betreuung eines Kindes. Hinzu kommen verschiedene Zuschüsse und Erstattungsmöglichkeiten.
Folgende Leistungen sind vorgesehen:
Pauschale für die Rufbereitschaft
Für die vereinbarten Zeiten, in denen Sie für die kurzfristige Aufnahme eines Kindes zur Verfügung stehen und entsprechend Tag und Nacht erreichbar sind, erhalten Sie eine einkommenssteuerpflichtige Bereitschaftspauschale.
Tägliches Pflegegeld bei Aufnahme eines Kindes
Ab der Aufnahme erhalten Sie für jeden Betreuungstag ein tägliches Pflegegeld. Dieses umfasst sowohl Leistungen für die Betreuung als auch den Unterhalt des Kindes.
Zuschüsse zur sozialen Absicherung
Unter den entsprechenden Voraussetzungen beteiligt sich die Stadt an Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge sowie für die erforderliche gesetzliche Unfallversicherung.
Erforderliche Grundausstattung
Notwendige Gegenstände für die Betreuung des Kindes – beispielsweise Bett, Matratze, Kinderwagen oder Autositz – werden bei Bedarf durch das Jugendamt finanziert bzw. zur Verfügung gestellt.
Bekleidung bei der Aufnahme
Kommt ein Kind ohne ausreichende Kleidung in die Bereitschaftsbetreuung, kann für die notwendige Erstausstattung eine Bekleidungspauschale gewährt werden.
Vergütung von Nachbetreuungskontakten
Auch nach dem Ende der eigentlichen Betreuung können weitere Kontakte zum Kind sinnvoll sein. Für solche vereinbarten Nachbetreuungskontakte ist eine gesonderte Vergütung vorgesehen.
Wichtig zu wissen:
Die Tätigkeit begründet kein Angestelltenverhältnis mit der Stadt Nürnberg. Fragen zur eigenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Situation sollten deshalb individuell mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt werden.
Sie können sich vorstellen, einem Kind in einer schwierigen Lebenssituation ein Zuhause auf Zeit zu geben? Dann lernen wir uns zunächst in Ruhe kennen. Das Bewerbungsverfahren bietet Ihnen und der Fachstelle die Möglichkeit herauszufinden, ob die Familiäre Bereitschaftsbetreuung zu Ihnen, Ihrer Familie und Ihrer aktuellen Lebenssituation passt.
1.
Sie nehmen Kontakt mit uns auf.
Nach Ihrer Interessensbekundung findet zunächst ein telefonisches Vorgespräch statt. Sie erhalten erste Informationen über die Tätigkeit und können Ihre Fragen klären.
2.
Sie erhalten ausführliche Informationen und Bewerbungsunterlagen.
Wenn Sie sich die Tätigkeit weiterhin vorstellen können, erhalten Sie die notwendigen Unterlagen und einen Bewerberbogen. So können auch Sie sich noch einmal intensiver mit den Anforderungen und Rahmenbedingungen auseinandersetzen.
3.
Wir lernen Sie und Ihre Familie persönlich kennen.
Es folgt ein ausführliches persönliches Gespräch mit der Fachstelle.
4.
Sie sprechen mit einer erfahrenen Bereitschaftsbetreuungsfachkraft
Ein persönlicher Erfahrungsaustausch gibt Ihnen die Möglichkeit, einen unmittelbaren Einblick in den Alltag zu bekommen und Fragen an jemanden zu richten, der die Tätigkeit aus eigener Erfahrung kennt.
5.
Wir machen einen Hausbesuch.
Im weiteren Verlauf findet außerdem ein Hausbesuch statt. Dabei geht es darum, Sie, Ihre familiäre Situation und die räumlichen Voraussetzungen kennenzulernen und gemeinsam zu prüfen, ob die Bereitschaftsbetreuung gut in Ihr Leben integriert werden kann.
6.
Die Fachstelle schließt die Eignungsprüfung ab.
Auf Grundlage des gesamten Kennenlern- und Prüfprozesses und eingereichter Nachweise wie einer medizinischen Eignung sowie eines erweiterten Führungszeugnisses, erstellt die Fachstelle einen Eignungsbericht. Bei positiver Eignung folgt die Vertragsunterzeichnung. Anschließend erhalten Sie die für Ihre Tätigkeit notwendigen Unterlagen.
Die Entscheidung muss also nicht beim ersten Kontakt feststehen.
Der Bewerbungsprozess ist bewusst mehrstufig angelegt und gibt beiden Seiten Gelegenheit, sich kennenzulernen, Fragen zu klären und zu prüfen, ob diese besondere Aufgabe zu Ihnen und Ihrer Familie passt.


