Anpassung der Fahrzeugpapiere bei Änderungen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)

Vorderseite

Rückseite
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)

Vorderseite
Änderung der Anschrift
Umzug innerhalb Nürnbergs und die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein) stimmt nicht mehr.
Benötigte Unterlagen:
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Fahrzeug-Brief (ist eine Zulassungsbescheinigung Teil II bereits ausgestellt, ist diese nicht erforderlich)
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)
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Bei Firmen: Gewerbeummeldung oder amtlicher Nachweis (z.B. vom Finanzamt)
Hinweis:
Die Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein) ist erst nach der Ummeldung beim Einwohneramt Nürnberg bzw. bei den Bürgerämtern möglich.
Die Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein) ist auch beim Einwohneramt und den Bürgerämtern Nord, Ost oder Süd möglich.
Änderung des Familiennamens
Der Familienname hat sich geändert. Die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief) und in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein) müssen daher angepasst werden.
Benötigte Unterlagen:
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)
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Personalausweis bzw. Reisepass oder auch die Heiratsurkunde (mit dem Nachweis einer Unterschrift des Inhabers)
Diese Änderung ist auch beim Einwohneramt und den Bürgerämtern Nord, Ost oder Süd möglich.
Änderungen technischer Gegebenheiten eines Fahrzeugs
Das Fahrzeug wurde umgerüstet oder um Fahrzeugteile erweitert. Ob nach einer Fahrzeugveränderung die Begutachtung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation nötig ist und / oder die Fahrzeugpapiere berichtigt werden müssen, hängt von Art und Umfang der Umrüstung ab. Entsprechende Auflagen und Hinweise finden sich in den Unterlagen der angebauten Fahrzeugteile (beispielsweise Betriebserlaubnis, Typgenehmigung).
Benötigte Unterlagen:
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)
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Untersuchungsbericht bzw. ein Gutachten der Technischen Prüfstelle (über technische Änderungen)
Bei Änderung der Kennzeichen, von normalen Kennzeichen auf Saisonkennzeichen / Oldtimerkennzeichen, bitte auch die bisherigen Kennzeichenschilder mitbringen.
Diese Änderung ist auch bei den Bürgerämtern Ost oder Süd möglich.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung
Kraftfahrzeugzulassung
(Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde)
Rathenauplatz 18
90489 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-40 69
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