Wegweiser Partnerstädte Stadt Nürnberg

Internationale Beziehungen


Zum Welttag der Partnerstädte - Menschen- und Bürgerrechte

Am 26. April ist der Welttag der Partnerstädte. Und Nürnberg ist so international verbunden wie wenige deutsche Städte.
Auch die Menschen- und Bürgerrechte spielen insbesondere bei Jugendbegegnungen eine wichtige Rolle.
Atlanta gilt als Wiege der Bürgerrechtsbewegung in den USA und Nürnberg gibt sich das Leitbild als „Stadt des Friedens und der Menschenrechte“. Das Bekenntnis beider Städte zu den Schutz- und Freiheitsrechten bietet der Städtepartnerschaft besondere Perspektiven.

So beschäftigen sich seit Jahren Jugendliche in Austauschprogrammen zwischen beiden Partnerstädten mit den Themen Menschenrechte, Bürgerrechte und Diskriminierung. Einige Beispiele:

Teilnehmende des Austausches "Deep Dive: Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesse" im Saal 600 © deep dive 2025

Deep Dive: Der Hauptkriegsverbrecher Prozess

Nach dem ersten Austausch 2024 in Atlanta trafen sich die Teilnehmenden des Projektes „Deep Dive“ im Oktober 2025 in Nürnberg und setzen sich intensiv mit der Geschichte und der heutigen Bedeutung der Nürnberger Prozesse 1945 auseinander.

Unterschiedliche Perspektiven

Im Seminar zeigte sich schnell, dass beide Jugendgruppen bereits Vorwissen zu den Nürnberger Prozessen mitbrachten. Besonders die Jugendlichen und Teamerinnen aus Atlanta betrachteten die Rolle der USA jedoch deutlich kritischer. Sie würdigten zwar den Versuch, nach den NS Verbrechen Recht zu sprechen, statt Vergeltung zu üben, betonten aber zugleich, dass die USA zu dieser Zeit noch immer von massiver Diskriminierungen gegenüber people of color geprägt waren. Die historische Erfahrung jahrhundertelanger Ausgrenzung beeinflusst ihren Blick bis heute und führte zu intensiven Diskussionen mit den Nürnberger Jugendlichen, für die diese Perspektive neu war.

Workshop Nürnberger Prozesse, wichtige Persönlichkeiten, Bild © Deep Dive 2025 Nürnberg

Fiktives Zeitzeugengespräch

In Kleingruppen arbeiteten die Jugendlichen zu vier Persönlichkeiten der Prozesse: Den US Chefanklägern Robert H. Jackson und Benjamin Ferencz, der französischen Richterin Dr. Aline Chalufour sowie der polnischen Auschwitz Überlebenden Seweryna Szmaglewska. In einem fiktiven "Zeitzeugengespräch" führten diese Persönlichkeiten ein Gespräch mit den Jugendlichen von heute. Dabei entstanden direkte Bezüge zu aktuellen Konflikten und Fragen von Gerechtigkeit, Krieg und Diskriminierung. Die Übung zeigte eindrucksvoll, wie relevant die Nürnberger Prozesse für heutige gesellschaftliche Debatten bleiben.

Voter Information Bus in Atlanta © Deep Dive 2024

Deep Dive: US Wahlen vor Ort

Im November 2024 reisten Schülerinnen und Schüler des Martin-Behaim-Gymnasium nach Atlanta um einige Tage rund um die US-Präsidentschaftswahlen zu erleben.
In Workshops zum amerikanischen Wahlsystem und zu den „Voting Rights“ gewannen sie Einblicke in politische Strukturen und gesellschaftliche Herausforderungen.

Besonders eindrucksvoll war die Begegnung mit „Mi Familia Vota“, einer Nicht-Regierungs-Organisation, die sich für die Wahlregistrierung von Migrantinnen und Migranten engagiert, um deren politische Teilhabe zu stärken.

Neben der politischen Bildung stand der interkulturelle Austausch im Mittelpunkt: Leben in Gastfamilien, gemeinsamer Unterricht mit Lernenden der Benjamin-Mays-Highschool und zahlreiche Begegnungen machten Unterschiede und Gemeinsamkeiten unmittelbar erfahrbar.

Motto des Schulaustauschs 2025 des Sigmund-Schuckert-Gymnasiums mit Atlanta, Bild © SSG

Brücken zwischen den Welten: Deutsche Auswanderung, Kunst und Menschenrechte in Atlanta

Im November 2025 war das P-Seminar Menschenrechte in Atlanta zu Gast. 15 Schülerinnen und Schüler des Sigmund-Schuckert-Gymnasiums und 15 Jugendliche der Maynard H. Jackson High School bauten „Brücken zwischen den Welten: Deutsche Auswanderung, Kunst und Menschenrechte in Atlanta“.

Schulaustausch des Sigmund-Schuckert-Gymnasiums Nürnberg  mit Atlanta, Bild © SSG

Demokratie in Aktion: Förderung von Fairness und Mitbestimmung

Ende Oktober 2024 begegneten sich Schülerinnen und Schüler des Sigmund-Schuckert-Gymnasium und der Maynard H. Jackson High School in Atlanta unter dem Thema „Demokratie in Aktion – Förderung von Fairness und Mitbestimmung“.

Folgende vier erarbeitete Themenbereiche stellten sie in ihrer Abschlusspräsentation vor.

Deutschland hat ein Mehrparteiensystem, in dem Regierungen meist als Koalitionen mit parlamentarischer Mehrheit gebildet werden. Politische Begriffe wie „liberal“ oder „konservativ“ sind breiter gefasst und nicht strikt an einzelne Parteien gebunden.
In den USA dominiert ein Zweiparteiensystem. Je nach Wahlausgang kann eine Partei sowohl die Präsidentschaft als auch beide Kammern des Kongresses kontrollieren oder die Macht ist zwischen den Parteien aufgeteilt. Politische Begriffe sind dort stärker parteipolitisch festgelegt.

In Deutschland müssen sich Wählerinnen und Wähler mit einem Lichtbildausweis ausweisen, zudem wird die Wahlbenachrichtigung vorgelegt.
In den USA unterscheiden sich die Regeln je nach Bundesstaat: Einige verlangen einen Lichtbildausweis, andere akzeptieren alternative Nachweise oder haben geringere Anforderungen.

Wahlkreise werden in Deutschland zumeist langfristig festgelegt, wobei parteipolitische Einflussnahme begrenzt ist. In den USA kommt es hingegen zum Gerrymandering, bei dem Wahlbezirke gezielt zugunsten einer Partei zugeschnitten werden.

In Deutschland gilt die Wahlbeteiligung als wichtiger Indikator für politische Teilhabe, wobei das Wahlsystem eine relative proportionale Abbildung der Stimmen ermöglicht.
In den USA ist die Wahlbeteiligung oft niedriger und schwankt stärker. Es ist deutlich stärker entscheidend, ob Wähler das Gefühl haben, dass ihre Stimme tatsächlich Einfluss hat.

Deutschland nutzt ein personalisiertes Verhältniswahlrecht, bei dem sich die Sitzverteilung im Parlament am Stimmenanteil orientiert.
In den USA wird der Präsident indirekt über das Wahlmännerkollegium gewählt. Da die Stimmen in den meisten Bundesstaaten nach dem Mehrheitsprinzip vergeben werden, kann das Ergebnis vom landesweiten Stimmenanteil abweichen.
In den USA gibt es keinen einheitlichen, automatischen „Wählerstatus“ wie in Deutschland. Man muss sich aktiv registrieren lassen – und genau hier beginnt das föderale Patchwork, da die Bundesstaaten verschiedene Verfahren beim Zugang zu den Wählerlisten haben

Jugend- und Schulaustausche

Auch mit unseren weiteren Partnerstädten finden Jugend- und Schulaustausche statt. Die Schwerpunktsetzungen sind dabei sehr vielfältig, auf einen bestimmten Anlass oder bestimmte Gruppen zugeschnitten. Wenn Sie mehr dazu wissen möchten, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.