Juraleitung - Verlängerung der temporären Höherauslastung auf TenneT-Freileitungen

Juraleitung - Verlängerung der temporären Höherauslastung auf TenneT-Freileitungen

Ende des Jahres 2022 wurde angesichts der allgemeinen Situation und der angespannten Lage im Energiesektor im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Möglichkeit für die Stromübertragungsnetzbetreiber geschaffen, das Höchstspannungsnetz zeitweise höher auszulasten, ohne dass dies einer vorherigen energierechtlichen Genehmigung bedarf.

Auf dieser Basis wurde die TenneT TSO GmbH als Übertragungsnetzbetreiber vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgefordert, die wichtigsten Stromkreisverbindungen des bestehenden TenneT-Höchstspannungsnetzes temporär und zeitnah höher auszulasten. Dies betrifft auch den Abschnitt der sogenannten „Juraleitung“ zwischen Ludersheim und Raitersaich, welche als eine bestehende Freileitung von Westen nach Osten auf dem Gebiet der Stadt Nürnberg die Ortsteile Katzwang und Kornburg quert.

Von dieser zunächst bis 31.03.2024 befristeten Regelung hat die TenneT TSO GmbH für die Juraleitung Gebrauch gemacht und diese höher ausgelastet. Bei der Höherauslastung bleibt die bisherige Spannungsebene der 220 kV Leitung unverändert.

Mit einer erneuten Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes wurde nun die Möglichkeit zu einer temporären Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes bis zum 31.03.2027 verlängert. Von dieser gesetzlichen Möglichkeit macht die TenneT TSO GmbH für die bestehende Juraleitung nun ebenfalls Gebrauch.

Für diese vom Übertragungsnetzbetreiber angekündigte Maßnahme bedarf es keiner Genehmigung der Stadt Nürnberg. Die Maßnahme wurde daher von der TenneT TSO GmbH schriftlich gegenüber der Stadt Nürnberg angezeigt und dabei Kontaktadressen für Fragen und Hinweise benannt.

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