Wiedergabegenehmigung

Jegliche Nutzung fotografischer Aufnahmen zur Wiedergabe in Druckwerken und anderen Medien ist genehmigungs- und gebührenpflichtig. Bei der Veröffentlichung ist an geeigneter Stelle (zum Beispiel in der Bildunterschrift, im Abbildungsverzeichnis oder als digitales Wasserzeichen in der Bilddatei) neben der Angabe der verwahrenden Institution (Stadtarchiv Nürnberg, abgekürzt StadtAN) die jeweilige Bestands- und Einzelsignatur zu nennen. Die Genehmigung muss rechtzeitig vor der Drucklegung beantragt werden. Außerdem erhält das Stadtarchiv von jeder Veröffentlichung ein Belegexemplar.


Formulare zur Beantragung der Wiedergabegenehmigung sind bei der Lesesaalaufsicht erhältlich oder können als PDF-Datei abgerufen werden.


Zusätzlich zu den Wiedergabegebühren werden die Gebühren für die Anfertigung von Kopien oder Reproduktionen sowie die Auslagen für den Versand gesondert in Rechnung gestellt.

Dr. Wiltrud Fischer-Pache

Leiterin Abteilung 1 - Zentrale Aufgaben


Telefon 09 11 / 2 31 - 27 72

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