Auskunft aus den Personenstandsregistern

Geburtenregister

Mit der Novellierung des Personenstandsgesetzes (01.01.2009) sind die vom Standesamt Nürnberg geführten Personenstandsregister, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind, zu Archivgut geworden. Die Fristen betragen

  • 30 Jahre für Sterbebücher
  • 80 Jahre für Heiratsbücher
  • 110 Jahre für Geburtenbücher.

Das Stadtarchiv Nürnberg verfügt somit im Jahr 2021 über

  • alle Sterbebücher von 1876 bis 1990
  • alle Heiratsbücher von 1876 bis 1940
  • alle Geburtenbücher von 1876 bis 1910

Jedes Jahr kommt jeweils ein weiterer Jahrgang hinzu.

Die Benutzung der im Stadtarchiv verwahrten Personenstandsunterlagen richtet sich nach dem Bayerischen Archivgesetz bzw. der Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs Nürnberg.

Auszug aus den Personenstandsregistern

Aus konservatorischen Gründen ist eine Benutzung nur durch Erteilung von schriftlichen Auskünften und/oder Überlassung von Kopien möglich.
Aus archivierten Personenstandsunterlagen werden keine Urkunden im Sinne des Personenstandsgesetzes ausgestellt. Die Anfertigung von Kopien bzw. Auszügen oder beglaubigten Kopien nach dem geltenden Archivrecht ist möglich.

Die Gebühren für die Auskunftserteilung werden nach § 2 der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs Nürnberg berechnet. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr ist der für die Recherche angefallene Zeitaufwand. Gebühren für Beglaubigungen und Kopien sind darin enthalten.

Anfragen sind schriftlich an das Stadtarchiv zu richten.

Stadtarchiv Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31 - 2775

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Anfrage online stellen

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtarchiv/service_auskunft_personenstandsregister.html>